Wer bezahlt eigentlich das Mutterschaftsgeld/Elterngeld/Kindergeld?
Und wie bin ich während der Mutterschutzfrist und der Elterngeldzeit versichert?
Was muss ich bei der Einhaltung der Fristen beachten?
Und weiter geht‘s mit den nützlichen Tipps für Schwangere. Ich habe meine Freundin Stephi mal wieder gelöchert.
Mutterschaftsgeld
Während des Mutterschutzes erhaltet Ihr Mutterschaftsgeld, wenn Ihr gesetzlich versichert seid. Eure Krankenkasse bezahlt Euch dann maximal 13 Euro pro Arbeitstag (bei Selbstständigen und Arbeitslosen die Höhe des Krankengelds). Euer Arbeitgeber stockt das Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehalts auf.
Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, reicht bitte circa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin euren Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse ein. Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld und zu den Sonderregelungen für Privatversicherte oder Arbeitslose findet Ihr auf Familien-Wegweiser.de
Elterngeld
Seit 2007 erhalten Eltern im Erziehungsjahr das Elterngeld. Der Staat zahlt euch dann ein Jahr lang 67 % eures Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Bei Selbstständigen wird der Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt als Grundlage genommen. Wenn beide Partner Elternzeit nehmen, verlängert sich der Zeitraum um zwei auf 14 Monate. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf 14 Monate. Mehr Informationen zum Elterngeld, zu den Anträgen und den zuständigen Stellen findet Ihr auf den Internetseiten des Familienministeriums.www.bmfsfj.de
Kindergeld
Das Kindergeld beträgt 188 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, für das dritte 194 Euro und für jedes weitere Kind 219 Euro. Kindergeld wird grundsätzlich erst ab Antragstellung bezahlt – frühestens jedoch ab der Geburt. Weitere Informationen sowie passende Anträge findet Ihr auf Familien-Wegweiser.de.
Hinweis: Elterngeld und Kindergeld sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen!
Versicherung während Mutterschutz und Elternzeit
Jede Mama , die vorher gesetzlich versichert gewesen ist, ist während des gesamten Zeitraumes des Mutterschutzes und der Elternzeit weiterhin beitragsfrei weiterversichert.
Checkliste:
Arbeitgeber sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft informieren.
Anträge auf Mutterschaftsgeld und Familienversicherung circa zehn Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bei der Krankenkasse anfordern.
Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung vom Frauenarzt ausfüllen lassen und den Antrag auf Mutterschaftsgeld an die Krankenkasse senden: Frühestens 7 Wochen vor der Geburt und spätestens bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin.
Elterngeldantrag circa vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bei der zuständigen Stelle anfordern.
Elternzeit (sofern gewünscht) beim Arbeitgeber anmelden: Spätestens 6 Wochen vor Inanspruchnahme, also 2 Wochen nach der Geburt, wenn die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist genommen werden soll. Sonst spätestens 8 Wochen vorher.
Familienversicherungsantrag an die Krankenkasse schicken und Mutterschaftsgeld beantragen: Hierfür ist die kostenlos ausgestellte Geburtsbescheinigung „zum Zwecke der Mutterschaftshilfe“ mitzuschicken. Die Geburtsbescheinigung bekommst du in der Regel zusammen mit der Geburtsurkunde des Kindes.
Nach der Entbindung: Elterngeldantrag zusammen mit der Geburtsbescheinigung und dem Nachweis zum Einkommen (vor der Geburt) an die Elterngeldstelle schicken. Sofern Mutterschaftsgeld bezogen wird, ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes beizufügen!
Weitere Informationen erhaltet ihr unter www.kkh.de oder schreibt Stephi unter: stephanie.garris@kkh.de